Einen großen Teil der monatlichen Heimkosten decken bereits die Leistungen der Pflegeversicherung ab. Jeder, der laut Gesetz als pflegebedürftig gilt, hat einen Anspruch auf diese Zahlungen. Senioren mit geringem Einkommen werden – ergänzend dazu – für den Eigenanteil durch Sozialleistungen gefördert. Damit ist jedem unserer Bewohner ein umsorgtes und komfortables Leben in unserem Alten- und Pflegeheim garantiert!
Zuschuss der Pflegekasse
Je nach Hilfebedarf übernimmt die Pflegekasse monatlich folgenden Pauschalbetrag:
Pflegegrad 1 125,00 €
Pflegegrad 2 770,00 €
Pflegegrad 3 1.262,00 €
Pflegegrad 4 1.775,00 €
Pflegegrad 5 2.005,00 €
Heimentgelt
Entsprechend des jeweiligen Pflege-grads beträgt das Heimentgelt:
Eigenanteil/Monat
Pflegegrad 1 1.875,42 €
Pflegegrad 2 1.502,69 €
Pflegegrad 3 1.502,58 €
Pflegegrad 4 1.502,76 €
Pflegegrad 5 1.502,74€
Stand: 01.10.2020
Kurzzeitpflege und Heimentgelt bei geförderter Kurzzeitpflege
Das Entgelt für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind privat, bzw. durch das Sozialamt zu tragen. Für die Pflegeleistung zahlt die Pflegekasse maximal 1.612,- € im Jahr. Bei Bestehen eines Pflegegrads hat der Versicherte Anspruch auf 28 Tage Kurzzeitpflege pro Jahr. Unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad beträgt der Eigenanteil für die Kurzzeitpflege pro Tag 34,03 €.
Anerkannt bei allen Kranken- und Pflegekassen
Das Weißenhof Alten- & Pflegeheim ist anerkannter Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen. Selbstverständlich beraten wir Sie unverbindlich zur optimalen Beantragung der Kostenübernahme bei der Pflegekasse.
Wir erläutern Ihnen gern in einem ausführlichen Beratungsgespräch alle Fragen rund um die Themen Pflegegrad, Einrichtungsentgelt und Kosten. Vereinbaren Sie einen Termin unter Telefon 05803 654.
„Der Menschheit Würde ist in eure Hand gegeben. Bewahret sie!
Sie sinkt mit euch! Mit euch wird sie sich heben!“
(Friedrich Schiller)
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